Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
Ihr Anliegen
Sie haben sich von dem Geschäftsfeld, welches Sie mit der neuen Gesellschaft erarbeitet haben, größere Erträge erwartet. Da dies nicht erreicht wurde, möchten Sie sich von der Gesellschaft trennen, um die laufenden Unterhaltskosten zu sparen. Sie haben Ihre Selbständigkeit aufgegeben und sind nunmehr als Angestellter tätig. Die ursprünglich bestehende GmbH wird nicht mehr benötigt. Sie möchten in den Ruhestand gehen und Ihre gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten abwickeln.
In all diesen Fällen hat entweder die Liquidation oder die Auflösung der Gesellschaft zu erfolgen.
Rahmenbedingungen
Die Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft müssen sich gemeinsam darüber einig sein, dass die Personen- oder Kapitalgesellschaft ihr Ende findet. Die Gesellschaft stellt ihre werbende Tätigkeit ein. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr am Markt gewerblich tätig ist. Die Gesellschaft wird abgewickelt. Zur Abwicklung der Gesellschaft werden Liquidatoren bestellt. Diese haben in der Praxis ähnliche Aufgaben wie die bisherigen Geschäftsführer und sind häufig personenidentisch.
Die Liquidatoren haben die Gesellschaft abzuwickeln. Die Abwicklung besteht in der Erfüllung bestehender Verbindlichkeiten und der Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte an die Gesellschafter.
Die Liquidation erfolgt regelmäßig in folgender Reihenfolge:
- Gesellschafterbeschluss
Die Gesellschafter beschließen, dass die Gesellschaft nicht fortgeführt wird. - Anmeldung der Auflösung
Die Auflösung ist von den Liquidatoren in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden. - Veröffentlichung
Die Auflösung der Gesellschaft ist von den Liquidatoren einmalig im Bundesanzeiger bekannt zu geben.
Im Rahmen der Veröffentlichung werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden. Anschließend ist in der Regel ein Sperrjahr abzuwarten. Dann wird die endgültige Löschung durch den Liquidator angemeldet.
Unsere Leistung
Wir ermitteln über entsprechende Checklisten sämtliche erforderlichen Rahmendaten. Wir entwerfen, soweit erforderlich für Sie, den Gesellschafterbeschluss.
Wir bereiten die Anmeldung vor und überwachen den Ablauf der Anmeldung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie für die ordnungsgemäße Veröffentlichung im Bundesanzeiger verantwortlich sind und ohne die entsprechende Veröffentlichung die Liquidation der Gesellschaft nicht erfolgen kann.
Ist für uns erkennbar, dass die Gesellschaft über keinerlei Vermögen verfügt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir in diesen Fällen gegen Vorkasse arbeiten.
Rechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
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Rechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN
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RINGO GRENZ
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Ringo.Grenz@rehmann.de
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