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Gesellschafterbeschlüsse der GmbH, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Ihr Anliegen

Sie beabsichtigen, das Stammkapital Ihrer Gesellschaft zu erhöhen, da Sie gegenüber den Banken eine stärkere Eigenkapitalbasis nachweisen müssen. Sie beabsichtigen, das Stammkapital zu reduzieren, weil Sie das eingetragene Stammkapital kostengünstig und steuerneutral aus der Gesellschaft entnehmen möchten. Sie möchten veraltete gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen ändern.

Sie haben im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die jetzigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen dazu führen, dass Gesellschafter, die grundsätzlich selbständig sein wollen, als Scheinselbständige behandelt werden. Sie möchten einen Geschäftsführer oder Prokuristen bestellen oder abberufen. Dies alles sind Gründe, die Satzung der Gesellschaft anzupassen.

 

Rahmenbedingungen

Beschlüsse der Gesellschafter werden üblicherweise in Gesellschafterversammlungen gefasst. In den Satzungen der GmbH finden sich regelmäßig Ausnahmeregelungen. Danach können Gesellschafter auch in Textform im Wege eines Rundbeschlusses Gesellschafterbeschlüsse fassen.

Allerdings sind eine Vielzahl von Gesellschafterbeschlüssen notariell zu beurkunden. Dies betrifft jede Veränderung des bestehenden Gesellschaftsvertrages, beispielsweise nämlich eine Kapitalherabsetzung, eine Kapitalerhöhung, Beschlüsse zu sonstigen Satzungsänderungen, wie beispielsweise die Änderung des Sitzes der Gesellschaft.

Soweit nur Geschäftsführer oder Prokuristen bestellt oder abberufen werden, kann dies formlos geschehen. Allerdings müssen Gesellschafterbeschlüsse in der Regel von den Geschäftsführern zum Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.

 

Unsere Leistung

Wir entwerfen für Sie und in Ihrem Interesse die Gesellschafterbeschlüsse. Wir beurkunden, soweit dies nach dem Gesetz vorgeschrieben ist, Gesellschafterbeschlüsse. Auch wenn Gesellschafterbeschlüsse keiner notariellen Beurkundung bedürfen, ist es sinnvoll, sich einer fachlichen Expertise zu vergewissern, um keine rechtlichen Risiken einzugehen. Neben einer rechtlichen Beratung empfehlen wir regelmäßig auch, Gesellschafterbeschlüsse mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um die sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen nicht erst im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung feststellen zu müssen.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren