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Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften

Ihr Anliegen

Sie möchten sich selbständig machen, aber nicht das gesamte wirtschaftliche Risiko persönlich übernehmen. Sie möchten aus Ihrem schon bestehenden Einzelunternehmen einen bestimmten Geschäftsbereich ausgliedern und hierfür eine Haftungsbegrenzung erzielen.

Ein über die Jahrzehnte erprobtes Mittel hierfür ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft haben Sie die Möglichkeit eine kleine Kapitalgesellschaft zu gründen in Form einer Unternehmergesellschaft. Oder Sie können eine Standardkapitalgesellschaft in Form einer GmbH gründen.

Wenn Sie beabsichtigten, mittel- oder langfristig Anteile zu handeln oder gar an die Börse zu gehen, kann es sinnvoll sein, eine Aktiengesellschaft zu gründen.

Rahmenbedingungen

Eckpunkte der GmbH

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Eckdaten der deutschen Standardkapitalgesellschaft kurz vorstellen. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der nur das von Ihnen eingezahlte und anschließend erworbene Vermögen für Verbindlichkeiten von Gläubigern haftet. Das gesetzliche Mindestkapital der GmbH beträgt 25.000,00 Euro. Die Gesellschafter der GmbH sind verpflichtet, dieses Kapital aufzubringen. Die Gesellschaft haftet mit diesem Kapital für Verbindlichkeiten Dritter.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Barkapitalgründung und Sachkapitalgründung. Aus Kostengründen wird regelmäßig die Barkapitalgründung favorisiert. Bei einer Sachkapitalgründung sind die Gesellschafter gegenüber dem Handelsregister verpflichtet, den Wert der Sacheinlagen nachzuweisen. Dies erfolgt regelmäßig durch Erstellung eines Wirtschaftsprüfergutachtens, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Die GmbH hat einen oder mehrere Gesellschafter. Weiterhin hat jede GmbH mindestens einen Geschäftsführer. Dieser kann selbstverständlich auch der jeweilige Gesellschafter oder einer der Gesellschafter sein. Die Gesellschafterversammlung bestimmt den Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, ist zu klären, wie die Gesellschaft durch die Geschäftsführer vertreten werden soll.

Bei bestimmten Tätigkeiten der Gesellschaft, beispielsweise im Handwerk, ist eine bestimmte Qualifikation für den Geschäftsführer vorgeschrieben. Teilen Sie uns deshalb bitte mit, welchen Gesellschaftszweck die Gesellschaft genau verfolgt, damit wir diese Frage einschätzen können. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss immer beurkundet werden.

Damit wir die Beurkundung für Sie vorbereiten können, bitten wir Sie, uns folgende Eckdaten mitzuteilen:

  • den Namen der Gesellschaft

  • den Sitz der Gesellschaft

  • die Geschäftsanschrift der Gesellschaft

  • den Unternehmensgegenstand

Bitte teilen Sie uns außerdem mit, wie hoch das Stammkapital der Gesellschaft werden soll. Bitte übermitteln Sie uns die Personenstandsdaten der beteiligten Gesellschafter und Geschäftsführer. Nachdem die Gesellschaft gegründet worden ist, wird die Gesellschaft von einem Geschäftsführer zum Handelsregister angemeldet. Dies erfolgt in einem Gründungsvorgang. Hierbei sind die Geschäftsführer verpflichtet, zu versichern, dass sie keine Straftaten begangen haben, die eine Tätigkeit als Geschäftsführer gesetzlich untersagen. Die Geschäftsführer müssen die Richtigkeit ihrer Angaben im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung versichern.

Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft ist die kleine GmbH. Die Unternehmergesellschaft ersetzt im deutschen Recht die englische Limited. Das Stammkapital kann weniger als 25.000,00 Euro betragen. Sacheinlagen können nicht erbracht werden. Die Unternehmergesellschaft heißt solange Unternehmergesellschaft, wie ihr Stammkapital weniger als 25.000,00 Euro beträgt. Die Gesellschafter sind verpflichtet, ein Viertel des jeweiligen Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden.

Aus notarieller Sicht möchten wir es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die Unternehmergesellschaft zwar ein schneller Einstieg in die Kapitalgesellschaft ist. Sollten Sie jedoch kurz- oder mittelfristig zu einer normalen GmbH wechseln wollen, bedeutet dies regelmäßig erheblichen juristischen und finanziellen Aufwand, der von Ihnen zu tragen ist. Wir bitten Sie deshalb konkret zu überlegen, ob es nicht auch aus Ihrer Sicht sinnvoller ist sofort eine GmbH zu gründen.

Unsere Leistungen

Wir besprechen mit Ihnen den Inhalt des Gesellschaftsvertrages, erörtern mit Ihnen Ihre persönlichen Erwartungen und besprechen mit Ihnen die wirtschaftlichen Konsequenzen. Sie erhalten von uns sodann den Entwurf des Gesellschaftsvertrages und der Handelsregisteranmeldung. Anlässlich der Beurkundung wird der gesamte Gesellschaftsvertrag noch einmal verlesen und offene Fragen erörtert.

Wir führen dann für Sie die Anmeldung durch. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass die Anmeldung bei den Gerichten regelmäßig erst nach Einzahlung der Registrierungskosten erfolgt. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, eingehende Rechnungen der Gerichte sofort auszugleichen.

Außerdem bitten wir Sie, die neue Geschäftsanschrift und den neuen Namen der Gesellschaft auch an dem Gebäude anzubringen, damit der Postbote die neue Gesellschaft findet. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns den entsprechenden Handelsregisterauszug. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren