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Grundstückskauf mit Haus

Ihr Anliegen

Sie sind schon lange auf der Suche nach einer eigenen Immobilie. Nach langwierigen Überlegungen, Gespräche mit Freunden, Bekannten und dem Bankberater Ihres Vertrauens haben Sie sich dazu entschlossen, eine Immobilie zu kaufen. Sie haben auch ein konkretes Objekt im Auge. Nun möchten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind. Sie wollen außerdem wissen, wie ein solcher Grundstückskaufvertrag in der Praxis abgewickelt wird.

In der Regel ist der Erwerb einer Immobilie die wichtigste Investitionsentscheidung im Leben. Deshalb ist hier besondere Sorgfalt erforderlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Käufer das Recht haben, den Notar Ihrer Wahl mit dem Entwurf eines Grundstückskaufvertrages zu beauftragen. Als Käufer ist es üblich, dass Sie die Notarkosten tragen. Aus diesem Grunde haben Sie auch einen Anspruch darauf, den Notar Ihres Vertrauens zu wählen.

Dies muss nicht unbedingt der Notar des Verkäufers oder der Notar des für Sie tätigen Maklers sein. An dieser Stelle ist entscheidend, dass Sie zu dem Notar ein Grundvertrauen haben, das von uns nicht enttäuscht wird.

 

Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber hat zum Schutz von Käufer und Verkäufer vorgesehen, dass Immobilienkaufverträge immer notariell beurkundet werden müssen. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass sämtliche Regelungen, die Im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag getroffen werden, notariell beurkundet werden müssen. Also auch wenn Sie die Küche hinzuerwerben oder Gartengeräte oder ähnliches, ist dies in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Der Kaufgegenstand ergibt sich in der Regel aus dem Grundbuch. Der Notar wird anhand des Grundbuches feststellen, welche Grundstücksbelastungen vorhanden sind. Soweit es Anlass zu Fragen gibt, klären wir in diesem Zusammenhang auch, ob die Anliegerbeiträge für das Grundstück bezahlt worden sind. Gelegentlich ist auch die Frage von Altlasten zu klären. Außerdem können Baulasten auf der Immobilie ruhen.

Hier können wir Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen um zu klären, ob es irgendwelche baurechtlichen Beschränkungen für dieses Grundstück gibt.

 

Unsere Leistung

  • Wir besprechen mit Ihnen die sich aus den Grundbüchern, Baulastenverzeichnissen und sonstigen Unterlagen ergebenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir informieren Sie über die Abwicklung des Grundstückskaufvertrages.
  • Wir erarbeiten dann nach Ihren Anforderungen den Entwurf des Grundstückskaufvertrages und übermitteln Ihnen diesen mit der Bitte um Ergänzung und Vervollständigung soweit uns Informationen fehlen.
  • Nachdem der Entwurf zwischen Verkäufer und Käufer ausgetauscht wurde und die noch offenen Punkte abgestimmt worden sind, vereinbaren wir gemeinsam mit Ihnen und den sonstigen Kaufvertragsbeteiligten den Notartermin um den Grundstückskaufvertrag zu beurkunden.
  • Nach Beurkundung wird der Kaufvertrag entsprechend den im Vertrag vereinbarten Rahmenbedingungen von uns vollzogen.

 

Video

Eine Zusammenfassung der Aufgaben und Leistungen des Notars beim Grundstückskauf finden Sie in diesem Video:

 

Weitere Informationen

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren ausführlichen Praxisleitfaden “Hauskauf – Der Ablauf”.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

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Jeden vierten Mittwoch von 12-13 Uhr per Zoom-Videochat.