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Kauf & Verkauf eines Unternehmens

Ihr Anliegen

Sie möchten Ihr Lebenswerk an einen Ihrer Hauptkunden oder einen Mitbewerber verkaufen. Aus steuerlichen Gründen haben Sie Ihre gewerblichen Immobilien in einer GmbH & Co. KG zusammengefasst und möchten die Immobilien veräußern. Im Rahmen der Unternehmensstrategie verfolgen Sie die Strategie des Wachstums durch Zukauf und möchten kleinere Mitbewerber erwerben oder zur Arrondierung Ihrer Geschäftsfelder Marktteilnehmer übernehmen.

Rahmenbedingungen

Ein Anteilsverkauf einer GmbH aber auch einer GmbH & Co. KG muss notariell beurkundet werden. Beim Erwerb einer GmbH & Co. KG ist die Beurkundung deshalb in der Regel erforderlich, weil es sich um ein zusammenhängendes Geschäft handelt, welches in seiner Gesamtheit beurkundungspflichtig ist.

Auch bei der Veräußerung von Immobilien, die sich in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befinden oder in einer GmbH & Co. KG, ist regelmäßig eine Beurkundung des Immobiliengeschäftes erforderlich. Für den Fall, dass Sie einzelne Teile des Unternehmens, beispielsweise die Betriebsimmobilie veräußern möchten, muss die Veräußerung der Immobilie aufgrund der grundbuchrechtlichen Vorschriften immer notariell beurkundet werden.

Unsere Leistungen

Wir führen mit Ihnen in diesen komplexen rechtlichen Themen regelmäßig Vorgespräche, um von Ihnen zu erfahren, welche wirtschaftlichen Vorstellungen Sie haben. Wir setzen diese dann in vertragliche Entwürfe um, die mit Ihrem Geschäftspartner abgestimmt werden. Bei größeren Transaktionen werden die Unternehmenskäufe von Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbereitet. In all diesen Fällen empfehlen wir dringend, die Entwürfe rechtzeitig uns vorzulegen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre ergab, dass ein hohes spezialisiertes Fachwissen der mit diesen Aufgaben betrauten Rechtsanwälte und Steuerberater vorhanden ist. Die notariellen Besonderheiten sind jedoch regelmäßig nochmals auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Bei komplexen Unternehmenskaufverträgen fertigen wir regelmäßig eine Bezugsurkunde. In der Bezugsurkunde werden sämtliche Anlagen, die im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages erstellt werden, zusammengefasst und verlesen. Im Rahmen der eigentlichen Beurkundung des Kaufvertrages wird dann nur noch auf die entsprechende Bezugsurkunde verwiesen, ohne dass sämtliche Anlagen erneut verlesen werden müssen.

Angesichts der Komplexheit solcher Vorgänge unterschätzen die Beteiligten regelmäßig die damit verbundenen zeitlichen Abläufe. Wir bitten Sie deshalb sehr, für den Fall, dass Sie derartige Transaktionen planen, uns rechtzeitig als Notare einzubeziehen um eine zeitliche und juristisch für Sie optimale Abfolge gewährleisten zu können.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren