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Wie viel Abfindung bekommt man im Falle einer Kündigung nach 2 Jahren? Die kurze Antwort darauf, über die man im Internet oft stolpert, lautet: ein Monatsgehalt. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit.

Denn in Deutschland hat man nach einer Kündigung in den meisten Fällen keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Arbeitnehmer bekommt also nach 2 Jahren Beschäftigung nicht automatisch ein Monatsgehalt Abfindung, wenn er gekündigt wird. Die Hintergründe und Details dazu erklären wir in diesem Artikel.

 

Faustregel zur möglichen Höhe der Abfindung

Wenn es um die Höhe einer möglichen Abfindung nach Kündigung geht, besagt eine Faustregel: Für jedes Jahr, das Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, können Sie mit einem halben Brutto-Monatsgehalt Abfindung rechnen. Diese Faustregel geht auf § 1a des Kündigungsschutzgesetzes zurück, wo es heißt:

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Zwar bezieht sich diese rechtliche Regelung nur auf einen in der Praxis kaum vorkommenden Spezialfall betrieblicher Kündigungen, bei dem der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet, um den Arbeitnehmer davon abzuhalten, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Doch die darin formulierte Faustregel von „ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ dient auch für andere Kündigungsfälle häufig als Orientierungsgröße.

Gemäß dieser Faustregel bedeutet das für unseren Fall: Waren Sie 2 Jahre beschäftigt und hatten ein Brutto-Monatsgehalt von 3.000 €, dann liegt eine typische Abfindung im Bereich von 3.000 € (ein Monatsgehalt).

Ihre Chancen auf eine Abfindung und eine typische Höhe können Sie mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner berechnen. Wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber bereits eine konkrete Abfindungssumme angeboten wurde, können Sie mit unserem Abfindungsrechner auch überprüfen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist. Oder ob Sie vielleicht sogar Chancen auf eine höhere Abfindung haben.

Kein Rechtsanspruch auf Abfindung – Was tun?

Zwar gibt es im Falle einer Kündigung – wie erwähnt – in den meisten Fällen keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Allerdings können Sie oft trotzdem eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Dafür sollten Sie aber einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, der Sie mit seiner Expertise und Erfahrung unterstützt.

Unser Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen im Falle einer Kündigung gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dafür einfach und unverbindlich.

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