Fragen zu der Versteuerung einer Abfindung gehören zu den häufigsten Fragen zum Thema Abfindung. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner kann die Höhe einer möglichen Abfindung einfach berechnet. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung der Abfindung?
Mit wieviel Prozent Abzügen muss ich bei meiner Abfindung rechnen?
Dafür gibt es leider keine pauschale Antwort. Es gibt keinen allgemeingültigen Steuersatz, mit dem jede Abfindung versteuert wird. Stattdessen hängt die Antwort auf die Frage, mit wieviel Prozent Sie Ihre Abfindung versteuern müssen, von zwei Faktoren ab. Der Höhe der Abfindung und Ihrem sonstigen Einkommen. Daneben spielt auch die sogenannte Fünftelregelung eine Rolle.
Grundsätzlich gilt eine Abfindung nach einer Kündigung als „außerordentliche Einkunft“ im Sinne von § 34 EStG. Das bedeutet, sie ist damit einkommensteuerpflichtig. Sie wissen wahrscheinlich, dass sich die Höhe der Einkommenssteuer nach der Höhe des Einkommens richtet. Das gilt auch für die Abfindung.
Höhe des Steuersatzes abhängig von Einkommen
Je nach Höhe des Einkommens liegt der Steuersatz der Einkommensteuer derzeit zwischen 14 und 42%. Dieser Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Im Falle einer Abfindung wird zur Berechnung der Einkommensteuer Ihre Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet.
Steuer in Prozent berechnen
Der Steuersatz, den Sie auf Ihre Abfindung bezahlen müssen, hängt also von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab. Wenn Ihr Jahreseinkommen hoch war, ist auch der Steuersatz für Ihre Abfindung höher.
Sie können die Höhe der Steuer für Ihren Fall mit diesem einfachen Rechner selbst berechnen.
Weitere Details zu den unterschiedlichen Steuersätzen finden Sie hier: “Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem“.
