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Erbrecht

Ihr Erbrechts-Anliegen

Sie machen sich über den eigenen Nachlass Gedanken, sind selbst Erbe oder aber enterbt worden und möchten nun Ihren Pflichtteil geltend machen?

Gemeinsam erben kann Probleme bringen. Nicht immer erinnert sich ein jeder dann an das vor dem Erbfall gesprochene Wort. Kein Wunder also, warum es so häufig Streit beim Erben gibt.

Unsere Notare und Fachanwälte für Erbrecht an unseren Standorten in Paderborn und Büren helfen Ihnen gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

 

Rahmenbedingungen

Eine Erbengemeinschaft entsteht häufig, wenn der Verstorbene kein Testament errichtet hat und er von mehreren Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge beerbt wird. So ist eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, in denen Konflikte zwischen den Erben vorprogrammiert sind.

Denn die (Mit-)Erben sind gezwungen, sich über die Aufteilung des Nachlasses zu einigen. Ein Nachlass besteht aber selten nur aus Geldvermögen, das problemlos untereinander aufgeteilt werden kann. Stattdessen finden sich eine Vielzahl unteilbarer Vermögenswerte wie Immobilien, Hausrat, Kunst und Schmuck oder Pkw im Nachlass, über deren Aufteilung und Nutzung bis zur Teilung sich die Miterben einigen müssen.

Darüber hinaus werden von den Berechtigten auch etwaige Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsersatzansprüche oder alle weiteren vermögensrechtlichen Ausgleichungsansprüche geltend gemacht.

Deshalb ist es bereits bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen in Form eines Testamentes oder Erbvertrages zwingend notwendig, die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und diese im Sinne der eigenen Lösung zu nutzen. Dies kann beispielsweise Fragen von Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vormundschaftsbestellung betreffen.

Gerade bei größerem Vermögen ist es wichtig, die Regelungen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts zu kennen und optimal im Interesse des Erblassers und der Erben zu berücksichtigen.

 

Unsere Leistung im Erbrecht

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht an unseren Standorten in Paderborn und Büren betreffen Pflichtteil, Schenkung, Familienerbrecht, Testament und Ehegattenerbrecht, insbesondere Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, handschriftliches Testament.

Wir beraten Sie darüber, wie Sie ein Testament anfechten, ein Testament hinterlegen, ein Erbe annehmen, ein Erbe antreten, ein Erbe ablehnen oder ein Erbe ausschlagen und fertigen Ihnen eine Verzichtserklärung eines Erbes.

Sie erhalten Informationen über das Erbe für Kinder oder Geschwister, die Besonderheiten bei Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft, über Pflichtteile einer Erbschaft, Freibeträge einer Erbschaft und Schenkung sowie über Steuer und Erbschaft.

 

Gestaltung von Testamenten

Sie erhalten von uns eine umfassende Beratung bei der vorsorgenden Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Themen Erbschaftsteuer und Freibeträge, Erbschaftsteuer und Immobilien, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Stiftung, Gründung, Beratung und Betreuung von Stiftungen, vorweggenommene Erbfolge, vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung sowie vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteil.

 

Erbauseinandersetzung

Sie werden von uns auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung nach einem Erbfall begleitet, sei es, dass sie als Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter betroffen sind. Wir beraten und vertreten Erben bei der Vorbereitung und Durchführung der Nachlassteilung.

 

Pflichtteil

Dem Pflichtteil kommt besondere Bedeutung zu, insbesondere dem Pflichtteil im Erbe, dem Pflichtteil laut Testament und dem Pflichtteil der Kinder, wenn die betroffene Person enterbt worden ist. Die Gründe für die Enterbung können vielfältig sein. Wir beraten Sie im Falle einer Enterbung und unterstützen Sie bei allen Schritten.

 

Höfeordnung

Des Weiteren unterstützen wir Sie in den erbrechtlichen Fragen nach der Höfeordnung. Gerade die in Nordrhein-Westfalen geltende Höfeordnung stellt ein Sondererbrecht zum allgemeinen Erbrecht dar und enthält für den Landwirt eine Vielzahl von Besonderheiten.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Erbrecht.

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht

  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

    Gibt es kein Testament, dann erben die engsten Verwandten des Verstorbenen. Zuerst sind Kinder und Enkel an der Reihe, danach folgen Eltern und Geschwister und schließlich Großeltern, Onkeln und Tanten. Die genaue Aufteilung ergibt sich aus der konkreten Familienkonstellation.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Erbrechts-Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie in der umfangreichen PDF-Broschüre „Erben und Vererben“.

  • Wie ist die Erbfolge, wenn ein Ehepartner stirbt?

    Wenn die Partner verheiratet sind und keinen Ehevertrag haben, erbt der Partner die Hälfte. Die andere Hälfte erben (eheliche und nicht-eheliche) Kinder. Ist die Ehe kinderlos geblieben, dann erbt der Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Je nach Familienkonstellation können sich allerdings auch andere Verteilungen ergeben.

  • Ist ein adoptiertes Kind gesetzlich erbberechtigt?

    Ja, nach einer Adoption wird ein minderjähriges Kind im Erbrecht wie ein leibliches Kind behandelt. Gleichzeitig wird durch die Adoption die erbrechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern des Kindes aufgehoben. Das adoptierte Kind hat also kein gesetzliches Erbrecht seinen leiblichen Eltern gegenüber.

    Im Unterschied zur Adoption von Volljährigen tritt ein minderjähriges Kind nach Adoption in ein erbrechtliches Verwandtschaftsverhältnis mit den anderen Familienmitgliedern ein. Es gilt dann beispielsweise auch als leiblicher Enkel oder Bruder in weiteren Erbfällen innerhalb der Familie.

  • Wird man benachrichtigt, wenn man erbt?

    Hier kommt es darauf an, ob der Verstorbene ein Testament verfasst hat. Existiert ein Testament und wird man in diesem als Erbe genannt, so wird man vom zuständigen Nachlassgericht benachrichtigt.

    Ist allerdings kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, wird man über einen möglichen Erbfall nicht automatisch informiert. Handelt es sich bei dem Erblasser um einen nahen Angehörigen, zu dem man allerdings lange keinen Kontakt mehr hatte, kann es also vorkommen, dass man in der Erbfolge irrtümlich nicht berücksichtigt wird.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Der sogenannte Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe für enge Angehörige des Verstorbenen. Es sichert ihnen einen bestimmten Mindestanteil am Erbe, selbst wenn dies gegen den eigentlichen Willen des Erblassers ist. Der Pflichtteil schützt Angehörige, insbesondere Kinder und Partner, vor einer völligen Enterbung. Die Höhe des Pflichtteils ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

  • Was ist ein Erbschein?

    Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde. In dieser ist niedergeschrieben, wer die Erben eines Verstorbenen sind und in welchem Verhältnis das Erbe aufgeteilt wird. Der Erbschein dient den Erben als offizieller Nachweis für ihr Erbe. Zuständig für die Ausstellung des Erbscheins ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Die Gebühren, die für die Ausstellung eines Erbscheins fällig werden, richten sich nach der Höhe des Erbes.

  • Was ist ein „Berliner Testament“?

    Das sogenannte Berliner Testament kann von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern aufgesetzt werden. Darin wird im Todesfall eines Partners der andere Partner als Alleinerbe eingesetzt. Verstirbt auch der zweite Partner, geht das Erbe an einen Dritten, meist die gemeinsamen Kinder, über.

    Ein Berliner Testament verhindert, dass nach dem Tod eines Partners gemeinsame Vermögenswerte (wie etwa Immobilien) verkauft werden müssen. Der überlebende Partner kann so bis zu seinem Tod den bestehenden Lebensstandard halten.

  • Wie viel Steuern werden bei einem Erbe fällig?

    Die Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Grundsätzlich gibt es im Erbrecht hohe Freibeträge, für die überhaupt keine Erbschaftssteuer fällig wird. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Verstorbenen. Für Ehegatten und Lebenspartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 €, für Kinder 400.000 €.

    Liegt ein Erbe über den vorgesehenen Freibeträgen, wird eine Erbschaftssteuer zwischen 7 % und 50 % fällig. Grundsätzlich gilt: je niedriger das Erbe und je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer die Erbschaftssteuer.

  • Wer berät zu Fragen des Erbrechts?

    Das deutsche Erbrecht ist eine komplexe Angelegenheit und für juristische Laien schwer zu durchschauen. Deshalb lohnt sich die Beratung durch einen Experten in jedem Fall. Hier sollte man auf die fundierte Erfahrung eines Fachanwalts für Erbrecht oder eines Notars zurückgreifen.

    Unsere erfahrenen Anwälte und Notare stehen Ihnen an unseren Standorten Paderborn und Büren gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Information

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu “Testament und Erbvertrag“. Weitere Details zu unseren notariellen Dienstleistungen finden Sie im Bereich “Erben und Übertragen”.

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie sich von uns an unseren Standorten Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg beraten.

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