Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Unser Blog

Schenkungswiderruf bei Verarmung – Teil 2

Schenkungswiderruf bei Verarmung – Teil 2

Die Übertragung einer Immobilie Wie bereits in Teil 1 ausgeführt, sind Schenkungen der letzten 10 Jahre bei Verarmung des Schenkers gem. § 518 BGB rückforderbar. Häufig werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Immobilien an Kinder übertragen. Auch auf derartige...

mehr lesen
Schenkungswiderruf bei Verarmung

Schenkungswiderruf bei Verarmung

Im Schenkungsrecht bleibt häufig unbeachtet die Vorschrift nach § 528 BGB, wonach Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vollzogen wurden, bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden. Der Verarmungsfall tritt regelmäßig ein, wenn die schenkenden Personen,...

mehr lesen